Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an den münz Sportveranstaltungen
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Die münz-Laufveranstaltungen werden als vom DLV genehmigte Volksläufe veranstaltet. Veranstalter der Laufwettbewerbe ist die münz sportkonzept GmbH & Co. KG, Rudolf-Diesel-Straße 6, 56410 Montabaur.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Änderungen diesen widerspricht.
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die münz sportkonzept GmbH & Co. KG zu richten.
(4) Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung die diesseitigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an. Sofern eine Gruppe von Teilnehmern ein Gruppenmitglied (z.B. Teamcaptain) mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung beauftragt, gelten diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit der Anmeldung der Gruppe durch das beauftragte Gruppenmitglied gegenüber jedem Teilnehmer der Gruppe. Das beauftragte Gruppenmitglied hat die jeweiligen Teilnehmer der Gruppe über den Inhalt der Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu informieren und aufzuklären, insbesondere bezüglich der allgemeinen gesundheitlichen Vorgaben.
§ 2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme an Veranstaltungen unter Verwendung von Sportgeräten wie z. B. Hand Bikes, Inline-Skates oder Nordic-Walking-Stöcken ist nicht gestattet, sofern die jeweilige Veranstaltungsausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes regelt. Sonstige Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht zuzuordnen sind oder die in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines/seiner entsprechend kenntlich gemachten Personals/Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen - insbesondere im Falle der Nichtbefolgung von Anweisungen -, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen und/oder zu disqualifizieren. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung seiner Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
(3) Das Aufstellen oder Verteilen von Werbung auf dem Veranstaltungsgelände ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter untersagt.
(4) Der Verzehr und/oder der Verkauf und/oder die unentgeltliche Abgabe von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Getränke, die während und/oder unmittelbar vor bzw. nach einer Laufveranstaltung von Teilnehmern verzehrt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Taschenkontrollen durchzuführen und bei Zuwiderhandlung einen Platzverweis auszusprechen und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 3 Anmeldung - Teilnehmerbeitrag - Zahlungsbedingungen - Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt per Online-Anmeldung über ein entsprechendes Formular im Internet. Anmeldungen, insbesondere per Telefax oder E-Mail werden nur dann angenommen, wenn in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung auf andere Möglichkeiten der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen wird. Eine persönliche Anmeldung am Veranstaltungstag ist möglich, sofern eine eventuell bestehende Beschränkung der Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Die in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen genannten Meldefristen sind unbedingt einzuhalten.
(2) Sofern der Veranstalter in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung eine Beschränkung der Teilnehmerzahl (Limit) festgelegt hat, werden Anmeldungen, die nach Erreichen des Limits eingehen, nicht mehr angenommen. Im Übrigen hat der Teilnehmer nach Ablauf der Meldefristen keinen Anspruch mehr auf Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
(3) In den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen werden regelmäßig mehrere, zeitlich getrennte Anmeldephasen festgelegt. Die Anmeldung zu den jeweils in den Veranstaltungsausschreibungen ausgewiesenen Stichtagen ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung des Startgelds. Die Höhe des Startgelds ist abhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung und ergibt sich aus den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen.
(4) Zahlungen können bei Online-Anmeldungen nur per Überweisung auf das im Rahmen der Anmeldung angegebene Konto des Veranstalters erfolgen. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird das Startgeld, unabhängig von der Teilnahme an der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Sofern eine Anmeldung/Nachmeldung am Veranstaltungstag erfolgt, ist das Startgeld in bar zu leisten.
(5) Abmeldungen sind innerhalb der im Rahmen der Anmeldung genannten Fristen entweder a) schriftlich an ff. Adresse zu richten: münz sportkonzept GmbH & Co. KG, Rudolf-Diesel Str. 6, 56410 Montabaur oder b) per Email an ff. Email-Adresse zu richten: info@firmenlauf.de oder c) per Telefax an ff. Telefax-Nummer des Veranstalters zu richten: 02602 9374 70
Sofern der Veranstalter dem Teilnehmer nicht innerhalb von 48 Stunden nach Absenden der Abmeldung eine Bestätigung über die wirksame Abmeldung zugesandt hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, unverzüglich telefonischen Kontakt mit dem Veranstalter unter der Rufnummer: 02602 9374 64 aufzunehmen.
(6) Der Veranstalter versendet die Startunterlagen nach Eingang der Anmeldung sowie des Teilnehmerbetrags an den Teilnehmer. Für diesen Service berechnet der Veranstalter eine Versandpauschale. Die Höhe dieser Pauschale ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung.
(7) Anmeldungen werden erst nach Eingang des jeweiligen Teilnehmerbetrags bearbeitet. Sofern der Teilnahmebetrag nicht spätestens bis zum Vortag des Veranstaltungstags auf den Konto des Veranstalters eingegangen ist, ist der Teilnehmer nur dann teilnahmeberechtigt, wenn er den Teilnahmebeitrag am Tag der Veranstaltung in bar leistet. Sofern sich herausstellt, dass eine Doppelzahlung vorliegt, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer den zu viel geleisteten Betrag.
Der genaue Zeitpunkt für die Versendung der Startunterlagen wird aus logistischen Gründen vom Veranstalter festgelegt und den Teilnehmern in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bzw. im Internet mitgeteilt.
(8) Die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten, insbesondere die Angabe der korrekten Lieferanschrift bei der Anmeldung obliegt dem Teilnehmer. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter wegen vom Teilnehmer fehlerhaft übermittelter personenbezogener Daten sind ausgeschlossen.
(9) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(10) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Teilnehmerbetrags. Gleiches gilt bei Ausschluss/ Disqualifizierung des Teilnehmers durch den Veranstalter.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer; in diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrags.
(2) Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 4 (2) eingeschränkt. Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden durch seine Organe, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Soweit der Veranstalter gemäß § 4 (2) dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorhersehen müssen. Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für schuldhafte Verletzungen einer vertraglichen Hauptleistungspflicht.
(3) Die Teilnehmer haben sich in eigener Verantwortung vor jeder Veranstaltung über etwaig bestehende gesundheitliche Risiken und Vorsichtsmaßnahmen selbst zu informieren. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er für die Teilnahme an der Veranstaltung ausreichend trainiert und hierzu körperlich in der Lage ist. Unbeschadet der Regelungen in § 4 (2) nimmt der Teilnehmer an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil; der Veranstalter übernimmt keine Haftung im Zusammenhang etwaig bestehender gesundheitlicher Risiken/Schäden des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt allein dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vor jeder Veranstaltung zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers oder für einen von ihm für die Verwahrung von Gegenständen der Teilnehmer beauftragten Dritten. Die Haftung des Veranstalters wegen grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Auswahlverschulden des beauftragten Dritten bleibt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich zum Zweck einer etwaigen medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Angabe seiner Email-Adresse im Zusammenhang der Anmeldung damit einverstanden, dass der Veranstalter berechtigt ist, ihm aktuelle Informationen im Zusammenhang der Veranstaltung sowie künftiger Veranstaltungen zuzusenden; hierzu zählen auch Newsletter des Veranstalters. Der Teilnehmer kann der Zusendung von Informationen und Newslettern jederzeit widerrufen.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass die im Zusammenhang der Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden, insbesondere in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Plakaten, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.).
(4) Die gemäß § 5 (1) gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(5) Die gemäß § 5 (1) gespeicherten personenbezogenen Daten werden, soweit bei den Veranstaltungen Zeitnahmesysteme eingesetzt werden, an einen kommerziellen Dritten zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der Transponder und der Zeitmessung weitergegeben, zudem an weitere Dritte zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer zugleich in eine Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken ein.
(6) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in relevanten, veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken ein.
(7) Der Teilnehmer kann der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und/oder Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3, 4, 5 und 6 gegenüber dem Veranstalter jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch ist entweder a) schriftlich an ff. Adresse zu richten: münz sportkonzept GmbH & Co. KG, Rudolf-Diesel Str. 6, 56410 Montabaur oder b) per Email an ff. Email-Adresse: info@firmenlauf.de oder c) per Telefax an ff. Telefax-Nummer des Veranstalters: 02602 9374 70
§ 6 Zeitmessung
Der Veranstalter gibt die Art der Zeitmessung in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bekannt.
§ 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung
(1) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(2) Sollten Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des Veranstalters und/oder von Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen; insbesondere ist jede Werbung mit dem Ziel der Förderung politischer Anliegen oder der Unterstützung nationaler oder internationaler Interessengruppen unzulässig und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Stand: Februar 2009
















